CDU Bruchhausen-Vilsen

Knoerig: Kommunen können ab sofort neue Förderanträge für den Ganztagsausbau von Grundschulen stellen

Ab sofort können kommunale Träger neue Förderanträge für den Ganztagsausbau von öffentlichen Grundschulen stellen. Das teilt der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Presseerklärung mit. „Das Land Niedersachsen hat heute endlich die lang erwartete Förderrichtlinie veröffentlicht“, so Knoerig. „Dabei stellt der Bund rund 278 Millionen Euro für die niedersächsischen Kommunen und ihre Grundschulen zur Verfügung.“

Für jede Schule ist ein maximales Förderbudget vorgesehen, wobei der Bund bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernimmt. Das Land und die Kommunen teilen sich jeweils zur Hälfte die restlichen mindestens 30 Prozent. Damit stehen den Grundschulen im Landkreis Diepholz rund 8,7 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Im Landkreis Nienburg sind es ca. 5,2 Millionen Euro. Darunter sind neben den allgemeinbildenden Grundschulen auch organisatorisch verbundene Schulsysteme mit Grundschulzweig und Förderschulen mit Primarstufen.

 

Der genaue Förderbetrag bemisst sich an den Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4. Dabei können die Bildungseinrichtungen selbst entscheiden, ob sie die bereitgestellten Mittel für ein oder mehrere Projekte beim Ganztagsausbau verwenden. Bezuschusst werden Investitionen in Neu- und Umbauten sowie Erweiterungen einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken sowie (energetische) Sanierungen und die Ausstattung ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote.

 

„Auch Maßnahmen, die bereits ab 12. Oktober 2021 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden, sind förderfähig“, ergänzt der Abgeordnete. „Wichtig ist dabei, dass zum Stichtag heute noch nicht alle Leistungen abgeschlossen sind. Außerdem soll eine Förderrichtline für Schulen in freier Trägerschaft folgen.“

Interessierte Kommunen erhalten weitere Informationen, Formulare und Beratung zum „Investitionsprogramm Ganztag“ unter folgendem Link:

 

https://bildungsportal-niedersachsen.de/ganztag/grundlagen-ganztagsschule/rechtsanspruch-auf-ganztagsschule-fuer-kinder-im-grundschulalter/standard-titel

 

„Wir haben den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler in 2021 beschlossen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken“, erläutert Knoerig abschließend. „Ab Sommer 2026 erhalten zunächst alle Erstklässler Anspruch auf achtstündige Betreuung täglich. Dann folgen Jahr für Jahr die weiteren Klassenstufen 2 bis 4. Um die Kommunen beim Ausbau zu unterstützen, haben wir auf Bundesebene insgesamt drei Milliarden Euro eingeplant. Davon konnten schon vorab in den letzten Jahren zwölf Grundschulen im Wahlkreis mit Gesamtmitteln von 1,8 Millionen Euro profitieren.“