CDU Bruchhausen-Vilsen

Knoerig: Bund fördert Kulturdenkmäler und Orgeln

Anträge für das Sonderprogramm sind beim Landesamt Hannover zu stellen

Erneut stellt der Bund hohe Fördermittel im bewährten Denkmalschutz-Sonderprogramm zur Verfügung. So können Zuschüsse für den Substanzerhalt und die Restaurierung von Kulturdenkmälern und historischen Orgeln, die national bedeutsam sind oder das kulturelle Erbe mitprägen, beantragt werden. Das kündigt der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung für den Wahlkreis Diepholz/Nienburg I an.

 

„Bereits zum 13. Mal wird dieses Förderangebot bundesweit ausgeschrieben“, so Knoerig. „Der Haushaltsausschuss des Bundestages stellt diesmal 47,5 Millionen Euro bereit. Unter der unionsgeführten Bundesregierung waren in 2021 noch 100 Millionen bewilligt worden. Leider steht aufgrund der aktuellen Haushaltspolitik nicht mehr so viel Geld für die Wahrung von Kultur und Geschichte zur Verfügung.“

 

Anträge können beim zuständigen Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in Hannover gestellt werden. Interessierte erhalten dort weitere Informationen sowie Antragsformulare. Die Landesbehörden reichen die ausgewählten Anträge bis zum 19. April 2024 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ein. Insofern können auf Landesebene kürzere Fristen gelten.

 

„Eine Voraussetzung für einen positiven Bescheid ist, dass das vorgeschlagene Projekt nicht ohne Fördermittel finanziert werden kann“, ergänzt der Abgeordnete. „Der Bund beteiligt sich mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent an den förderfähigen Ausgaben. Dabei sind Ausnahmen in begründeten Fällen möglich. Auch in den Landkreisen Diepholz und Nienburg gibt es bedeutsame Denkmäler und historische Orgeln, die für eine Förderung in diesem Sonderprogramm vorgeschlagen werden können.“